Ladestellenbesitzer: Aufpassen bei Knebelverträgen

Ladestellenbesitzer: Aufpassen bei Knebelverträgen

Seit Mitte Okt 2023 liegen die endgültigen Anforderungen des Umweltbundesamtes für die Einreichung von Strommengen gemäß KVO §7 auf Ladestellen vor. Für halb-öffentliche und öffentliche Ladestellen (glücklicherweise nicht für nicht-öffentliche) ist es gemäß der Auffassung des Umweltbundesamt notwendig, eine Vereinbarung vorzulegen, aus der hervorgeht, wer der Begünstigte für die Stromquoten ist, wenn nicht alle Aufgaben…