Registrierung CO²-Prämie für E-Ladestelle/n Teil 2

Registrierung Ladestellen Teil 2 – Kunde

Die CO2-Prämie beträgt:  80% vom erzielten Erlös (bis 0,25 Euro pro geladener kWh)

Die CO2-Prämie beträgt: Für 2023 sind die gesicherten Kontingente leider ausgeschöpft und wir können Dir keine Zusicherung für die Prämie mehr geben. Es macht aber Sinn, sich für 2023 trotzdem noch zu registrieren, denn mit ein bisschen Glück profitierst Du für 2023 noch, falls wir Deine Quote noch vermarkten können. Du erhältst immer mind. 80% vom Vermarktungserlös und hast kein Risiko.  [Unser Angebot im Detail]
Die CO2-Prämie für Deine THG-Quote beträgt:
Für das Jahr 2024 beträgt unsere CO2-Prämie mind. 23 bis 25,65 Cent pro kWh. [Unser Angebot im Detail]

Ich bestätige ausdrücklich folgende Voraussetzungen… *

Aktuelle Adresse der Ladestelle/n: 

Bitte gesamte Lademenge (von allen Ladestellen) an bisher geladenem Strom und Schätzung für das Gesamtjahr angeben

WICHTIG: Falls die Ladestellen (speziell solche, die im Ladestellen.at Register eingetragen sind) einen Mitbetreiber haben (technisch, wirtschaftlich oder rechtlich), muss dem Umweltbundesamt ein Vertrag unter den Beteiligten vorgelegt werden, der regelt, welche Partei zum Begünstigten für die THG-Quote wird.

HALB-ÖFFENTLICHE Ladestelle/n sind bei Privatpersonen nicht möglich

Halb-Öffentliche Ladestellen (z.B. bei Hotels, Geschäften oder Restaurants) müssen keinen Eintrag im Ladestellen.at Verzeichnis haben.  Eine feste Zuordnung zu den dort ladenden Fahrzeugen ist nicht möglich, da verschiedene (und nicht immer die gleichen) Fahrzeuge dort laden

Als Nachweis für die geladenen Strommengen ist ein Datenexport aller Ladevorgänge im registrierten Jahr notwendig, auf dem jede einzelne Ladevorgang ersichtlich ist.  Außerdem ist der Export einer Ladestationsübersicht empfehlenswert (mit Details zu Leistung und Koordinaten)  

Diese Dateien können normalerweise aus dem Softwaresystem des Ladesystemanbieters als XLS oder CSV heruntergeladen werden: 
> Ladevorgänge:  findet man normalerweise als SESSIONS oder SITZUNGEN
> Ladestationen:  findet man normalerweise STATIONS 

Der endgültige Ladenachweis muss zwischen dem 31.12. und dem 15.1. nochmals erstellt und an CO2Prämie.at übermittelt werden

ÖFFENTLICHE Ladestelle/n sind bei Privatpersonen nicht möglich

Öffentliche Ladestellen müssen einen Eintrag im Öffentlichen Ladestellen Verzeichnis Ladestellen.at der E-Control Österreich haben und damit auch eine EVSE-ID, welche bei der Registrierung angegeben werden muss. 

Als Nachweis für die geladenen Strommengen ist ein Datenexport aller Ladevorgänge im registrierten Jahr notwendig, auf dem jede einzelne Ladevorgang ersichtlich ist.  Außerdem ist der Export einer Ladestationsübersicht empfehlenswert (mit Details zu Leistung und Koordinaten)  

Diese Dateien können normalerweise aus dem Softwaresystem des Ladesystemanbieters als XLS oder CSV heruntergeladen werden: 
> Ladevorgänge:  findet man normalerweise als SESSIONS oder SITZUNGEN
> Ladestationen:  findet man normalerweise STATIONS 

Der endgültige Ladenachweis muss zwischen dem 31.12. und dem 15.1. nochmals erstellt und an CO2Prämie.at übermittelt werden

Bei Nicht-Öffentlichen Ladestellen gelten die gleichen Kriterien wie bei Halb-Öffentlichen, jedoch laden immer die gleichen Fahrzeuge an diesen Ladestellen. Diese Fahrzeuge müssen zusätzlich angegeben werden. Falls die Kriterien (z.B. MID konforme Messeinrichtung) für die Ladestelle nicht zutreffen (z.B. bei einfachen Wallboxen) registriere bitte statt der Ladestelle Dein Fahrzeug

Als Nachweis für die geladenen Strommengen ist ein Datenexport aller Ladevorgänge im registrierten Jahr notwendig, auf dem jede einzelne Ladevorgang ersichtlich ist.  Außerdem ist der Export einer Ladestationsübersicht empfehlenswert (mit Details zu Leistung und Koordinaten)  

Diese Dateien können normalerweise aus dem Softwaresystem des Ladesystemanbieters als XLS oder CSV heruntergeladen werden: 
> Ladevorgänge:  findet man normalerweise als SESSIONS oder SITZUNGEN
> Ladestationen:  findet man normalerweise STATIONS 

Der endgültige Ladenachweis muss zwischen dem 31.12. und dem 15.1. nochmals erstellt und an CO2Prämie.at übermittelt werden

Liste ALLER Fahrzeuge, welche an den Ladestellen geladen werden: die Lademenge pro Fahrzeug muss  plausibel sein

Die Registrierung erfolgt für das gesamte Kalenderjahr, in dem die Registrierung stattfindet (derzeit ). Eine automatische Verlängerung erfolgt gemäß den Regelungen der AGB.