Unsere CO2-Prämie für Deine Ladestellen
Für Firmen, die E-Ladestellen betreiben
Wenn Du sogenannte „intelligente“ Ladestationen mit zumindest MID-konformer Strommessung betreibst und Ladenachweise auf Einzelvorgangsebene abrufen kannst, lassen sich diese Strommengen verwerten
Unsere CO2-Prämie für Deine THG-Quote beträgt:
2024: Je nach Menge 23 bis 25,65 Cent pro kWh: [Details zum aktuellen Angebot]
Wichtiger Hinweis für Ladestellenbesitzer – keine Knebelverträge unterschreiben
Bei öffentlichen und auch halb-öffentlichen Ladestellen wird vom Umweltbundesamt derzeit eine Vereinbarung mit einem Dienstleister verlangt, um die Strommengen als Begünstigter geltend zu machen. Daher bieten Ladenetzanbieter ihren Kunden Vertragsergänzungen (gemischt mit einem Angebot für THG-Quoten) an, die den Dienstleister zum Begünstigten machen und so auf Dauer verhindern, dass ein anderes Angebot, als das vom Ladenetzanbieter, für die Strommengen angenommen werden kann. Wir raten dringend davon ab, so eine Vereinbarung zu unterschreiben. Weitere Infos hier …
Immer ein fairer Deal – ohne Kopfzerbrechen
Wir verkaufen Deine THG-Quote, die sich durch das Laden der Fahrzeuge ergibt, an Mineralölfirmen weiter und erzielen dabei einen Preis, der sich nach den Marktgegebenheiten in Österreich richtet. Ab 2024 mit garantiertem Mindestpreis.
Wir geben Dir immer einen fixen Anteil von 80% bis 88% (je nach Menge) von diesem Erlös weiter
Je größere die Mengen und je länger Du unser Kunde bist, desto höher steigt Dein Anteil bis max. 88%. Die Auszahlung Deiner CO2-Prämie an Dich erfolgt jährlich nach Prüfung Deiner Daten durch das Umweltbundesamt, welche bis September des Folgejahres dauert. Du musst Dich um nichts kümmern und erhältst Dein Geld danach einfach auf Dein Bankkonto überwiesen.
Einmal registrieren und jährlich kassieren
Du musst Deine Registrierung nur einmal jährlich bestätigen / erneuern. Wir melden uns bei Dir, wenn es an der Zeit dafür ist. So erhältst Du unsere CO2-Prämie Jahr für Jahr automatisch. Falls Du Dein E-Fahrzeug verkaufst oder mit einem anderen ersetzt, gibt uns bitte Bescheid.
FAQ zur CO2-Prämie / THG-Quote für Ladestellen
Ab 2023 besteht die Möglichkeit für Ladestellenbetreiber bares Geld für Ihre Ladepunkte zu erhalten.